Urlaub im Ferienhaus mit Hund
Hier ist Ihr Liebling willkommen: Urlaub im Ferienhaus mit Hund
Etwa ein Viertel unserer Ferienhäuser und Ferienwohnungen ist für „Urlaub mit Hund“ geeignet. Ganz egal, ob es um Urlaub mit Hund im Ferienhaus für den Sommer oder ein Chalet für den nächsten Skiurlaub geht. Viele Ferienhäuser mit eingezäuntem Grundstück!
Bitte beachten Sie die in der Detailbeschreibung eines Ferienhauses aufgeführten hausspezifischen Anmerkungen zur Mitnahme von Hunden.
Wichtige Informationen für Ihren Urlaub mit Hund im Ferienhaus
Informationen zu den für Ihren Hund gültigen Einreisebestimmungen hält das jeweilige Fremdenverkehrsamt oder Ihr Tierarzt bereit. Der Hauseigentümer gestattet in der Regel die Mitnahme von lediglich einem Hund. Auch wenn die Mitnahme eines Hundes in ein Ferienhaus gestattet ist, müssen Sie die Mitnahme Ihres Hundes bei der Buchung anmelden. Auch wenn die Mitnahme eines Hundes grundsätzlich erlaubt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass er sich überall frei bewegen darf. In vielen Ferienanlagen sind z.B. Poolbereich, Grünflächen und (gegebenenfalls) Restaurants für Hunde nicht zugänglich. Swimmingpools sind natürlich grundsätzlich für Hunde tabu, auch bei Einzelhäusern. Darüber hinaus kann die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden bestehen. In vielen Fällen reist Ihr Hund kostenlos. Fallen zusätzliche (in der Regel Reinigungs-) Kosten an, sind diese in der Detailbeschreibung des jeweiligen Ferienhauses aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass für Hunde und Katzen der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung für die Einreise in fast alle Länder vorgeschrieben ist. Oft ist auch eine Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung erforderlich.